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Wirtschaftsplan 2023

Beschluss über den Wirtschaftsplan der Bürgerstiftung Wehr gemäß § 97 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 3 GemO für das Haushaltsjahr 2023.

1. Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan 2023 wird festgesetzt

  
1. im Erfolgsplan mit  
- Erträgen in Höhe vonEUR4.454.100
- Aufwendungen in Höhe vonEUR4.560.100
im Vermögensplan mit Einnahmen und Ausgaben
in Höhe von je
EUR4.353.800
2. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe vonEUR0
3. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe vonEUR0

2. Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird
festgesetzt auf
EUR200.000