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Aufgrund der Grundbuch- und Notariatsreform wurde das Grundbuchamt Wehr im Mai 2016 in das Amtsgericht Villingen-Schwenningen eingegliedert. Um seither weiterhin Bürgerservice gewährleisten zu können, wurde eine Grundbucheinsichtsstelle vor Ort eingerichtet.
Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 Grundbuchordnung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einsichtsberechtigt ist z.B. der eingetragene Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger, Personen mit Forderungen gegen den Eigentümer oder einen eingetragenen Berechtigten sowie u.U. Grundstücksangrenzer.
Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht!
Wichtig: Gültiges Ausweisdokument / Vollmacht sind vorzulegen.
Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges
Antrag auf Erbenberichtigung beim Grundbuchamt Villingen-Schwenningen
Sabrina Diewald
Grundbucheinsichtsstelle
Tel.: 07762 808-404
sabrina.diewald(@)wehr.de
Das zentrale Grundbuchamt Villingen-Schwenningen hat die Grundbuchführung für die Gemarkungen Wehr und Öflingen übernommen. Es ist damit insbesondere zuständig für:
Grundbuchamt
Villingen-Schwenningen
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490
poststelle(@)gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de
Das Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim ist die Zweigstelle aller grundbuchführenden Amtsgerichte. Dort werden sämtliche papiernen Grundbuchunterlagen eingelagert, die aus den früheren Grundbuchämtern übernommen wurden.
Das Grundbuchzentralarchiv ist für folgende Auskünfte und Auszüge zuständig:
Ist das Grundbuchzentralarchiv nach diesen Punkten für die Auskunftserteilung zuständig, kann es ergänzende Auskunft auch aus dem elektronischen Grundbuch Folia/EGB erteilen.
Grundbuchzentralarchiv
Baden-Württemberg
Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Tel.: 07154 17820-100
Fax: 07154 17820-200
poststelle(@)gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
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