Stadt Wehr

Seitenbereiche

Volltextsuche

deutsch englisch franzöisch

Seiteninhalt

Grundbucheinsichtsstelle

Aufgrund der Grundbuch- und Notariatsreform wurde das Grundbuchamt Wehr im Mai 2016 in das Amtsgericht Villingen-Schwenningen eingegliedert. Um seither weiterhin Bürgerservice gewährleisten zu können, wurde eine Grundbucheinsichtsstelle vor Ort eingerichtet.

Zuständigkeiten

  • Einsichtnahme in das Grundbuch (gebührenfrei)
  • Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchauszügen (10 Euro)
  • Erteilung von beglaubigter Grundbuchauszügen (20 Euro)
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften (Gebühren nach GNotKG)

Die Einsicht in das Grundbuch ist nach § 12 Grundbuchordnung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Einsichtsberechtigt ist z.B. der eingetragene Eigentümer, eingetragene Berechtigte und Gläubiger, Personen mit Forderungen gegen den Eigentümer oder einen eingetragenen Berechtigten sowie u.U. Grundstücksangrenzer.

Reine Neugier oder Kaufinteresse berechtigen nicht zur Einsicht!

Wichtig: Gültiges Ausweisdokument / Vollmacht sind vorzulegen.

Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges
Antrag auf Erbenberichtigung beim Grundbuchamt Villingen-Schwenningen

Allgemeine Zuständigkeit - grundbuchführendes Amtsgericht

Das zentrale Grundbuchamt Villingen-Schwenningen hat die Grundbuchführung für die Gemarkungen Wehr und Öflingen übernommen. Es ist damit insbesondere zuständig für:

  • Anträge und Ersuchen, die auf eine Eintragung im Grundbuch gerichtet sind,
  • Auskünfte über aktuelle Grundbuchverfahren,
  • Auskünfte/Auszüge aus dem elektronischen Grundbuch Folia/EGB

Kontakt

Grundbuchamt
Villingen-Schwenningen

Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07721 6811-0
Fax: 07721 6811-490
poststelle(@)gbavillingen-schwenningen.justiz.bwl.de

Spezialzuständigkeit für Auskünfte – Grundbuchzentralarchiv

Das Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim ist die Zweigstelle aller grundbuchführenden Amtsgerichte. Dort werden sämtliche papiernen Grundbuchunterlagen eingelagert, die aus den früheren Grundbuchämtern übernommen wurden.

Das Grundbuchzentralarchiv ist für folgende Auskünfte und Auszüge zuständig:

  • Auskünfte/Auszüge aus den papiernen Grundbuchunterlagen („Altverfahren“),
  • Auskünfte/Auszüge aus der elektronischen Grundakte

Ist das Grundbuchzentralarchiv nach diesen Punkten für die Auskunftserteilung zuständig, kann es ergänzende Auskunft auch aus dem elektronischen Grundbuch Folia/EGB erteilen.

Kontakt

Grundbuchzentralarchiv
Baden-Württemberg

Stammheimer Straße 10
70806 Kornwestheim
Tel.: 07154 17820-100
Fax: 07154 17820-200
poststelle(@)gbzakornwestheim.justiz.bwl.de
Weiter zur Homepage