Stadt Wehr

Seitenbereiche

Volltextsuche

deutsch englisch franzöisch

Seiteninhalt

Bürgerbüro

Sie finden das Bürgerbüro im Alten Schloss (Waldstraße 2), mit Zugang vom Rathausplatz sowie vom Parkplatz der Mediathek. Zusätzlich sind wir seit dem 19.12.2014 barrierefrei über einen Aufzug zu erreichen.

Die Verwaltungsstelle Öflingen finden Sie in der Wehratalstr. 60, neben der Schule in Öflingen. 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Bürgerbüro einen Termin.

Sie erreichen unser Rathauspersonal telefonisch über die Zentrale 07762/808-0 oder über das Bürgerbüro 07762/808-444.

Am besten erreichen Sie uns per E-Mail unter buergerbuero(@)wehr.de.

Was kann ich hier erledigen?

Die Bandbreite der zu bearbeitenden Anliegen reichen von

  • Beantragung eines Personalausweises
  • Beantragung eines Reisepasses
  • Beantragung vorläufiger Ausweisdokumente

bis hin zu den Meldeangelegenheiten

  • An-, Ab-und Ummeldungen (bitte bringen Sie Ihre Geburtsurkunde und ggfs. Ihre Heiratsurkunde mit)
  • Melde- und Aufenthaltsbescheinigungen
  • Beantragung Führungszeugnis
  • diverse Lebensbescheinigungen

sowie der Verwaltung der Fundsachen bis hin zum Wahlservice.

Gelbe Säcke gibt es im Bürgerbüro und im Dorfladen Öflingen.
Abgabe: 1 Rolle pro Haushalt.

Bundesmeldegesetz

WAS IST NEU SEIT 1. NOVEMBER 2015?

Seit dem 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen.
Mit dem neuen Bundesmeldegesetz wurde auch die Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Der Wohnungsgeber unterliegt somit bei Meldevorgängen der Mitwirkungspflicht nach § 19 Bundesmeldegesetz. Die neue Regelung soll Scheinmeldungen verhindern.
Aktuell muss das Beziehen einer neuen Wohnung bei der Meldebehörde innerhalb von einer Woche nach dem erfolgten Einzug gemeldet werden. Seit dem 01.11.2015 wurden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung des Wohnsitzes eingeräumt. Im Zusammenhang mit der Anmeldung eines Wohnsitzes hat die meldepflichtige Person dann u. a. die Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend.
Somit muss seit dem 01.11.2015 der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person die Wohnungsgeberbestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Einzug aushändigen, damit dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann.
Sollte die meldepflichtige Person in sein Eigenheim ziehen, so ist in diesen Fällen im Bürgerbüro beim Anmeldevorgang eine Selbsterklärung abzugeben.

Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung ist hier zu finden.
Wohnungsgeberbestätigung nach Bundesmeldegesetz (182.64 kB)

Informationsdownload zum neuen Bundesmeldegesetz
Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz (30.71 kB)

Kontakt

Bürgerbüro
Tel.: 07762 808-444
buergerbuero(@)wehr.de

Verwaltungsstelle Öflingen
Tel.: 07762 808-403
helma.hunzinger(@)wehr.de 

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Wehr sowie Verwaltungsstelle Öflingen:

Mo. bis Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Di. zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. zusätzlich 15:00 bis 18:30 Uhr