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Kindertagespflege in Wehr und Öflingen

Kindertagespflege als eine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind?

Tagesmütter und Tagesväter bieten sowohl Betreuung für unter 3-jährige Kinder, als auch ergänzende Betreuung für Kindergarten- oder Schulkinder. Es handelt sich bei der Kindertagespflege um eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die öffentlich gefördert werden kann. Sie ist geprägt durch ein flexibles, familiennahes Betreuungsangebot.

Suchen Sie als Eltern eine Tagesbetreuung für Ihr Kind?

Das Jugendamt Waldshut - Abteilung Kindertagespflege - vermittelt auf Anfrage qualifizierte Tagespflegepersonen. Die Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen richtet sich nach Ihrem Wohnort.

 

  • Frau Winkler-Sternhagen, Tel. 07751/86-4368, für folgende Gemeinden:
    Dettighofen, Eggingen, Hohentengen, Jestetten, Klettgau, Küssaberg, Lauchringen,
    Wutöschingen
     
  • Frau Giebson, Tel. 07751/86-4369, für folgende Gemeinden:
    Albruck, Bad Säckingen, Görwihl, Herrischried, Laufenburg, Murg, Rickenbach, Todtmoos,
    Wt-Tiengen, Wehr
     
  • Frau Reinwardt, Tel. 07751/86-4324, für folgende Gemeinden:
    Bernau, Bonndorf, Dachsberg, Dogern, Grafenhausen, Häusern, Höchenschwand, Ibach,
    St. Blasien, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf, WT-Waldshut, Weilheim, Wutach

Was kostet Kindertagesbetreuung?

Die Höhe der Betreuungskosten kann zwischen Eltern und Tagespflegeperson individuell vereinbart werden. Dies wird i.d.R. in einem Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson festgelegt.

Eltern können beim Jugendamt - Abteilung Kindertagespflege - einen Antrag auf öffentliche Förderung stellen. Für jede anerkannte und tatsächlich geleistete Betreuungsstunde wird eine laufende Geldleistung gewährt. Diese beträgt 6,50 € für Kinder unter drei Jahren und 5,50 € für Kinder über drei Jahren.

Vom Jugendamt wird ein Kostenbeitrag erhoben und für jede an die Tagespflegeperson vergütete Betreuungsstunde verlangt. Die Höhe des Kostenbeitrages je Betreuungsstunde richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie und beträgt je Kind und Stunde bis max. 2,30 €.

Der Kostenbeitrag kann auf Antrag vom Jugendamt des Landkreises Waldshut ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Kostenbeitragspflichtigen und dem Kind nachweislich nicht zuzumuten ist.
Stand: Juli 2021
 

Kinder zu betreuen begeistert auch Sie?

  • Möchten Sie neben eigenen Kindern noch andere Kinder dauerhaft in Teilzeit oder Vollzeit betreuen?
     
  • Sind Ihre Kinder aus dem Haus und Sie möchten die Kindererziehung nun mit Verdienst betreiben?
     
  • Sie sind berufstätig, wollen sich verändern und qualifiziert und in selbständiger Tätigkeit mit kleinen Kindern arbeiten?
     

Dann werden Sie Tagesmutter oder Tagesvater!

Die selbstständige Tätigkeit als Tagespflegeperson setzt u.a. die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungskurses voraus.
Der Qualifizierungskurs hat einen Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (UE) und gliedert sich in vier Kursblöcke. Nach dem praxisvorbereitenden Grundkurs (30 UE) kann eine befristete Pflegeerlaubnis beantragt werden. Somit haben die Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen die Möglichkeit schon während der Qualifizierung eine Betreuung für Tageskinder anzubieten. Neben der Teilnahme am Qualifizierungskurs, müssen angehende Tagesmütter und -väter eine pädagogische Konzeption verfassen und schließen die Qualifikation mit einem Kolloquium ab.
Dieser Qualifizierungskurs wird jährlich über das Jugendamt Waldshut angeboten und ist kostenfrei.

Kontakt
Frau Schwarz (Kursleitung), Handynummer: 0162/2074563, Nikola.Schwarz@landkreis- waldshut.de 

Weitere Informationen:
www.landkreis-waldshut.de/organisation/aemtereigenbetriebe-von-a-z/jugendamt/kindertagespflege